Cornelia Hoffmann-Bethscheider begrüßt Änderung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Darlehensvergabe wird wieder vereinfacht
Saarbrücken, 30.03.2017 – „Mit der heutigen Entscheidung des Deutschen Bundestags wird die Darlehensvergabe für Wohnimmobilienkredite wieder vereinfacht. Gerade ältere Menschen, die ihre Immobilien altersgerecht umbauen wollen, profitieren davon“, so Sparkassenverbandspräsidentin Cornelia Hoffmann-Bethscheider anlässlich der Entscheidung des Deutschen Bundestags, die deutschen Umsetzungsvorschriften der Wohnimmobilienkreditrichtlinie anzupassen. Diese Änderungen gehen wesentlich auf Vorschläge des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes (DSGV) zurück, welcher auf Rechtsklarheit gedrängt hatte. Denn die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Wohnimmobilienkreditrichtlinie hatte in ihrer ursprünglichen Form zu Unsicherheiten bei den Kreditinstituten geführt und eine zurückhaltendere Darlehensvergabe gerade an ältere Menschen, aber auch an junge Familien zur Folge gehabt. Hoffmann-Bethscheider: „Auch im Saarland haben die Sparkassen seit Inkrafttreten der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Rückgänge bei den Neubewilligungen von Wohnungsbaukrediten verzeichnet. Mit dem heutigen Beschluss wurden Unsicherheiten ausgeräumt und Rechtsklarheit geschaffen. Der Wert der Immobilie darf im Rahmen der Kreditvergabe berücksichtigt werden, wenn der Darlehensvertrag dem Bau oder der Renovierung einer Immobilie dient.“